Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Am Anfang jeder (verwaltungsrechtlichen) Klage ist zunächst zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht für diesen Rechtsstreit überhaupt zuständig ist. Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 VwGO eröffnet, wenn er ausdrücklich eröffnet wurde oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art vorliegt und die…