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Autor: Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.
Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid

Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid

Zivilprozessrecht, Zivilrecht
I. Einspruch unzulässig Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen, § 341 ZPO. Kosten gem. § 97 Abs. 1 ZPO analog oder § 91 ZPO (str.). („weitere Kosten“) bezieht sich auf den Einspruch. Die übrigen Kosten wurden bereits bei dem Versäumnisurteil entschieden. Vorläufige Vollstreckbarkeit gem. § 708 Nr. 3 ZPO. 1. Tenor[1] Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bochum, Az. XYZ, vom 06.03.2021 wird als unzulässig verworfen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 2. Rechtsmittel Da es sich um ein „normales“ Endurteil handelt, ist das Rechtsmittel der Berufung gem. §§ 511 ff. ZPO einschlägig. Wurde der Einspruch jedoch fälschlicherweise durch Beschluss verworfen, kann dagegen die so...
Schadensposten bei Verkehrsunfällen – Teil 1

Schadensposten bei Verkehrsunfällen – Teil 1

Schadensrecht, Tipps, Zivilrecht
Dieser Beitrag behandelt die Thematik der Schadensposten bei Verkehrsunfällen mit konkretem Bezug zu einem Fahrzeug. Nicht nur im ersten Staatsexamen hat diese Thematik eine hohe Relevanz, sondern auch im zweiten. Nicht selten kommt es daher vor, dass Rechtsreferendare entweder in den Arbeitsgemeinschaften Fälle zu Straßenverkehrsunfälle behandeln oder im Rahmen ihrer Ausbildung in der Zivilstation auf solche treffen. Damit das Verständnis zu den einzelnen Problemen besser dargestellt wird, sind hier zahlreiche bebilderte Beispiele aufgezeigt. (mehr …)
Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilprozessrecht
Ergeht ein Urteil, so ist zu beachten, dass aus dem Urteil sowohl der Kläger als auch der Beklagte gegeneinander vollstrecken kann. So z.B. im Fall des § 92 Abs. 1 Alt. 2 ZPO (verhältnismäßige Teilung). Dementsprechend ist bei der vorläufigen Vollstreckung zwingend zu beachten, dass Vollstreckungsansprüche beider Parteien zu prüfen sind. (mehr …)
Vollstreckungsverfahren (gestreckt + gekürzt, Bund)

Vollstreckungsverfahren (gestreckt + gekürzt, Bund)

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht AT
A. Ermächtigungsgrundlage Z.B. § 12 VwVG i.V.m. mit den Vorschriften des UZwG (bei Vollstreckung durch die Bundespolizei, § 1 BPolG, Sartorius Nr. 200). B. Formelle Rechtmäßigkeit Zuständigkeit, § 7 VwVG[1] die Vollzugsbehörde (z.B. die Bundespolizei gem. § 57 BPolG) Vollzugshilfe (o.a. Vollstreckungshilfe, Unterfall von Amtshilfe, § 4 VwVfG) Z.B. §§ 9 ff. BPolG.[2] Verfahren Wenn VA (Androhung, Festsetzung), dann Verfahrensregelungen des VwVfG beachten. Bzgl. der Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG kann nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG abgesehen werden. Form Schriftformerfordernis bei Androhung (§ 13 Abs. 1 S. 1 VwVG), Ausnahme bei Sofortvollzug) C. Materielle Rechtmäßigkeit I. Gestrecktes Verfahren (gekürztes Verfahren bzw. So...
Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Haftung des Frachtführers[1] Beispielsfall: V aus Bochum verkauft einen von K aus Köln (Unternehmer) konfigurierten Supercomputer im Wert von 12,000 €. K möchte, dass V den Computer an ihn zusendet und ist auch dazu bereit, die Kosten zu übernehmen. V übergibt dem Frachtführer F das Paket. Der M, Fahrer des Transportwagens, ist auf dem Weg zur Lieferung des Pakets als ihm aufgrund Fahrlässigkeit ein Unfall passiert. Dadurch wird das Paket samt Inhalt vollkommen zerstört. V verlangt Zahlung des Kaufpreises i.H.v. 12,000€ von K. K zahlt nur, wenn V seinen Anspruch an K abtrete. A. Anspruch entstanden (+), da Kaufvertrag gem. § 433 BGB vorhanden. B. Anspruch erloschen Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB: Setzt voraus, dass Schuldner V von seiner Leistungspflicht gem. § 275 B...
Kalkulationsirrtum

Kalkulationsirrtum

BGB AT, Zivilrecht
Ein Kalkulationsirrtum ist ein Unterfall des Motivirrtums. Grundsätzlich gilt, dass Motivirrtümer unbeachtlich sind und daher nicht zur Anfechtung berechtigen. In Ausnahmefällen soll dies aber möglich sein, so wie z.B. beim Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB, der ebenfalls ein Unterfall des Motivirrtums darstellt. Ob eine Anfechtung auch beim Kalkulationsirrtum möglich ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Dazu schauen wir uns folgende Skizze an: (mehr …)