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BGB AT

Kalkulationsirrtum

Kalkulationsirrtum

BGB AT, Zivilrecht
Ein Kalkulationsirrtum ist ein Unterfall des Motivirrtums. Grundsätzlich gilt, dass Motivirrtümer unbeachtlich sind und daher nicht zur Anfechtung berechtigen. In Ausnahmefällen soll dies aber möglich sein, so wie z.B. beim Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB, der ebenfalls ein Unterfall des Motivirrtums darstellt. Ob eine Anfechtung auch beim Kalkulationsirrtum möglich ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Dazu schauen wir uns folgende Skizze an: (mehr …)
Die ideale Willenserklärung

Die ideale Willenserklärung

BGB AT, Zivilrecht
In diesem Beitrag geht es um das Zustandekommen einer Willenserklärung im Idealfall. Bestandteile der Willenserklärung Erklärung der Bestandteile Subjektive Seite der Willenserklärung Handlungswillen Rechtsbindungswillen/ Erklärungswillen Geschäftswillen Objektive Seite der Willenserklärung Die natürliche Auslegung Die Auslegung nach dem tatsächlichen Empfängerhorizont Die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (mehr …)
Wirksamkeit einer Willenserklärung

Wirksamkeit einer Willenserklärung

BGB AT, Zivilrecht
Bei Willenserklärung muss zwischen zwei unterschiedlichen Arten differenziert werden. Das ist wichtig, denn die zwei verschiedenen Arten haben verschiedene Voraussetzungen für die Wirksamkeit. Wir unterscheiden daher zwischen emfpangsbedürftige Willenserklärungen und nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen Empfangsbedürftige Willenserklärungen unter abwesenden unter anwesenden (mehr …)
Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit

BGB AT, Zivilrecht
Die Geschäftsfähigkeit spielt ab dem 1. Semester eine wichtige Rolle, aber auch in späteren Semestern könnte man auf Fälle stoßen, die unter anderem eine gewisse Vorkenntnis über die Struktur und Regeln voraussetzt. Daher ist dieser Teil im BGB AT geregelt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den folgenden Themen mit dem Schwerpunkt Geschäftsfähigkeit: Die Geschäftsfähigkeit unterscheidet sich in drei Variationen Aber was genau bedeutet "Geschäftsfähigkeit" ? Welche weiteren Fähigkeiten gibt es noch? Geschäftsunfähigkeit, § 104 Abs. 1 BGB Beschränkte Geschäftsunfähigkeit, § 106 BGB Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB Schwebend unwirksam Volle Geschäftsfähigkeit (mehr …)
Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen

Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen

BGB AT, Zivilrecht
Je tiefer man sich im Jurastudium befindet, desto mehr Anspruchsgrundlagen lernt man über die verschiedenen Teile des BGB kennen. Damit nicht jeder kreuz und quer prüft (und um sich viel Arbeit zu ersparen) gibt es eine Reihenfolge, die eingehalten werden muss. Diese schaut so aus: Vertraglich Quasi-Vertraglich Sachenrechtlich (auch dinglich) Deliktisch Bereicherungsrechtlich Die Reihenfolge kann man sich auch wunderbar mit einer kleinen Eselsbrücke merken: "Viel quatsch schreibt der Bearbeiter". (mehr …)
Anfechtung

Anfechtung

BGB AT, Zivilrecht
Die Anfechtung ist für die Beseitigung eines Rechtszustandes zu verwenden. Bei wirksamer Anfechtung wird das Rechtsgeschäft, dass auf der fehlerhaften Willenserklärung beruhte, als von Anfang an nichtig angesehen, sog. ex-Tunc Wirkung. Die Anfechtung besteht aus fünf Prüfungspunkte: Anfechtungserklärung Anfechtungsgrund Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Eigenschaftsirrtum Falsche Übermittlung Täuschung und Drohung Anfechtungsfrist Anfechtungsgegner Ergebnis (Rechtsfolge) (mehr …)
Schema: Der zivilrechtliche Anspruch

Schema: Der zivilrechtliche Anspruch

BGB AT, Zivilrecht
Schema: Der zivilrechtliche Anspruch im Überblick: Anspruch entstanden Anspruchsvoraussetzungen Keine rechtshindernden Einwendungen Rechtsfolgen Anspruch erloschen Keine rechtsvernichtende Einwendungen (Gegennorm) Anspruch durchsetzbar Keine rechtshemmenden Einreden Einrede erhoben Voraussetzungen kein Ausschluss Kein § 242: Leistung nach Treu und Glauben (mehr …)