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Schuldrecht AT

Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Haftung des Frachtführers (Drittschadensliquidation / DSL)

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Haftung des Frachtführers[1] Beispielsfall: V aus Bochum verkauft einen von K aus Köln (Unternehmer) konfigurierten Supercomputer im Wert von 12,000 €. K möchte, dass V den Computer an ihn zusendet und ist auch dazu bereit, die Kosten zu übernehmen. V übergibt dem Frachtführer F das Paket. Der M, Fahrer des Transportwagens, ist auf dem Weg zur Lieferung des Pakets als ihm aufgrund Fahrlässigkeit ein Unfall passiert. Dadurch wird das Paket samt Inhalt vollkommen zerstört. V verlangt Zahlung des Kaufpreises i.H.v. 12,000€ von K. K zahlt nur, wenn V seinen Anspruch an K abtrete. A. Anspruch entstanden (+), da Kaufvertrag gem. § 433 BGB vorhanden. B. Anspruch erloschen Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB: Setzt voraus, dass Schuldner V von seiner Leistungspflicht gem. § 275 B...
Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Aufrechnungserklärung, § 388 BGB Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung Kraft Gesetzes Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB (mehr …)
Gestörte Gesamtschuld

Gestörte Gesamtschuld

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Vorliegen einer Gesamtschuld gem. § 421 BGB Kraft Gesetz Haftungsprivilegierung eines Schuldners, z.B. §§ 690, 277 BGB (Unentgeltliche Verwahrung) §§ 708, 277 BGB (Haftung eines Gesellschafters im Innenverhältnis) §§ 1359, 277 BGB (Haftung innerhalb des ehelichen Verhältnisses) §§ 1664 Abs. 1, 277 BGB (Haftung der Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge ggü. dem Kind) §§ 2131, 277 BGB (Haftung des Vorerben in Ansehung der Verwaltung) § 104 Abs. 1 SGB VII0 § 105 Abs. 1 SGB VII § 106 Abs. 3 SGB VII § 86 Abs. 3 VVG Weitere gesetzlich geregelte Haftungsbeschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: § 300 BGB (Schuldner bei Annahmeverzug, §§ 293 ff. BGB) § 521 BGB (Schenker) § 599 BGB (Verleiher) § 680 BGB (Geschäftsf...