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Strafrecht

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Objektiver Tatbestand (Uneidliche) Aussage als Zeuge / Sachverständiger vor Gericht / oder anderen zuständigen Stelle (Str.) "Falsch" (Eselsbrücke: www) h.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit m.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wissen m.M.: Pflichttheorie: Hätte der Zeuge bei gehöriger Anstrengung seines Erinnerungsvermögens zur richtigen Aussage gelangen können? Subjektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Rechtsfolgeregel Aussagenotstand, § 157 StGB (iVm. § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB: Angehörige; beachte: Schwägerschaft endet nicht durch Scheidung, § 1590 Abs. 2 BGB) Tätige Reue, § 158 StGB Qualifikation § 154 StGB (Meineid)
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Objektiver Tatbestand Tathandlung Einen anderen falsch verdächtigen oder Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB Tauglicher Adressat der Verdächtigung Behörde (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB) Amtsträger, der zur Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist  Subjektiver Tatbestand Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend) Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen? Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip) Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!) Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten herbei...
Strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff

Strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff1 spielt zum einen eine große Rolle bei § 113 Abs. 3 StGB, wo es dabei um di Rechtmäßigkeit eines Handeln eines Vollstreckungsbeamten geht. Zusätzlich spielt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff auch eine wesentliche Handlung bei der Notwehr gem. § 32 Abs. 2 StGB. Ist das Handeln rechtmäßig, liegt kein (gegenwärtiger), rechtswidriger Angriff vor und somit keine Notwehrlage. (mehr …)
actio libera in causa (alic)

actio libera in causa (alic)

Strafrecht, Strafrecht AT
actio libera in causa (alic) Die actio libera in causa (alic) (freie Handlung in der Ursache) behandelt Fälle, bei denen der Täter sich vorsätzlich betrinkt oder anderweitige Rauschmittel zu sich nimmt, um so in den Zustand der Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB zu gelangen, um sodann schuldlos und straffrei eine Straftat zu begehen (sog. vorsätzliche alic). Der Täter nutzt sozusagen das Prinzip aus § 20 StGB - das schuldlose nicht strafrechtlich belangt werden - aus. Die alic wiederum ist eine Methode, um dieses Ausnutzen des Täters (bzw. der Rechtsmissbräuchlichkeit des Täters) entgegen zu wirken. Denn rein vom Bauchgefühl her klingt das zunächst etwas komisch, dass jemand, der sich vorsätzlich betrinkt, um später z.B. jemanden zu töten, dann auch noch straffrei davon kommt. Am Ende dies...
Schema: Rechtfertigende Einwilligung

Schema: Rechtfertigende Einwilligung

Strafrecht, Strafrecht AT
Rechtlich zulässig Verfügungsberechtigung Einwilligungsfähigkeit Keine wesentlichen Willensmängel Bei Körpverletzung: kein Verstoß gegen die guten Sitten, § 228 StGB Einwilligung vor der Tat ausdrücklich oder konkludent erklärt Täter handelt in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement) (mehr …)