- Link zum Fall: hier
- Urteil: BVerfGE 6, 32
- Fall + Lösung (Uni Regensburg ): hier (PDF)
Schwerpunkte:
- Art. 11 GG (Freizügigkeit)
- Nur Einreise und Aufenthalt in BRD geschützt!!!
- Betrifft nicht die Ausreisefreiheit
- Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)
- Verfassungsmäßige Ordnung (siehe Schrankentrias Art. 2 I GG)
Van studiert Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Er belegt dort den Schwerpunkt „Unternehmen und Wettbewerb“ mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.