„iudex non calculat“ steht für „der Richter rechnet nicht“.
Damit ist gemeint, das ein Urteil nicht durch die Summe von Argumenten entsteht sondern durch die Überzeugungskraft.
Rechtshistorisch hat dieser Grundsatz seinen Ursprung aus den Digesten (( Macer Dig. 49, 8, 1, 1 )), wobei es um Rechenfehler geht, die nicht schaden und korrigiert werden können. Heute im deutschen Recht unter § 319 ZPO zu finden.
Iudex non calculat wird auch scherzhaft verwendet, vor allem wenn sich Juristen verrechnen oder um generell auszudrücken, dass der Richter bzw. Jurist nicht rechnen kann.
Van studiert Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Er belegt dort den Schwerpunkt „Unternehmen und Wettbewerb“ mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.