Schema: Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Schema: Fahrlässige Tötung, § 222 StGB, im Überblick: 
  1. Tatbestand
    1. Tötungshandlung und Tötungserfolg
    2. Fahrlässiges Handeln
    3. Kausalität
    4. Objektive Zurechnung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Schema: Fahrlässige Tötung, § 222 StGB, im Detail: 
  1. Tatbestand
    1. Tötungshandlung und Tötungserfolg
    2. Fahrlässiges Handeln
      1. Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges
    3. Kausalität
    4. Objektive Zurechnung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf

Im Strafrecht gibt es zwei verschiedene Formen der Fahrlässigkeit: bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit.

Bewusste Fahrlässigkeit: Wenn eine Person eine strafbare Handlung begeht, aber hofft, das die widerrechtliche Folge nicht eintreten wird.

Unbewusste Fahrlässigkeit: Liegt vor, wenn eine Person eine strafbare Handlung begeht, es der Person aber gar nicht bewusst ist, obwohl sie aufgrund der Umstände, persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse dazu fähig gewesen wäre, dies zu erkennen.

Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz:

  1. Eventualvorsatz (na wenn schon…): Hier nimmt der Täter den Erfolg billigend in Kauf.
  2. Bewusste Fahrlässigkeit (wird schon gut gehen…): Hier vertraut der Täter darauf, das der Erfolg schon nicht eintreten wird.
Print Friendly, PDF & Email
Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.