Die Kommunalverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof NRW im Überblick mit wichtigen Merkmalen. Sie ist grundsätzlich wie eine Bundes-KommVB.
Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (VerfGH; Zulässigkeit) im Überblick:
- Beschwerdefähigkeit
- Beschwerdegegenstand
- Beschwerdebefugnis
- Form und Frist
Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (VerfGH; Zulässigkeit) im Detail:
Zuständigkeit das Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus Art. 75 Nr. 4 LV NRW i.V.m. § 52 VerfGHG.
- Beschwerdefähigkeit
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- „Gemeinde und Gemeindeverbände […]„
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- Beschwerdegegenstand
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- „[…] Landesrecht […]“
- Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstige Normen.
- Zudem auch Rechtsnormen von anderen Rechtsträgern des Landes (z.B. Satzung einer anderen Kommune).
- „[…] Landesrecht […]“
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- Beschwerdebefugnis
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- „[…] über das Recht der Selbstverwaltung verletze.“
- = Verletzung des Rechts der Selbstverwaltung aus Art. 78 f. LV NRW.
- GUS: Gegenwärtig, unmittelbar, selbst
- „[…] über das Recht der Selbstverwaltung verletze.“
- § 52 Abs. 1 VerfGHG
- Form und Frist
- Form: § 18 Abs. 1 VerfGHG: „[…] sind schriftlich beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.„
- Frist: § 52 Abs. 2 VerfGHG: „[…] kann nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der zur Überprüfung gestellten Rechtsvorschrift […]„
Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt „Unternehmen und Wettbewerb“ mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.