Studentisches Rechtsberatungsprojekt:

„Rechtsberatung für Bedürftige“ in Osnabrück

Mehr zufällig erfuhren wir durch den Aufruf in einer juristischen Facebook-Gruppe von dem Projekt „Rechtsberatung für Bedürftige“ in Göttingen, wo das studentische Rechtsberatungsprojekt nun schon seit mittlerweile fünf Jahren etabliert ist. – Was dort super funktioniert und von den Studierenden gut angenommen wird, kann doch für die Uni Osnabrück nicht verkehrt sein?!

Ziel des Projektes ist es auf Ratsuchender Seite, dass die Hemmschwelle zum Besuch eines Rechtsanwaltes durch das Projekt genommen werden soll. Die Mandanten sehen sich nicht mit den Kosten eines Anwaltsbesuches konfrontiert und werden in einem persönlichen Gespräch über ihre Rechtsschutzmöglichkeiten informiert. Auf Studierenden Seite soll auf diese Weise die Möglichkeit gegeben werden schon während des Studiums rechtsberatend tätig werden zu können – natürlich unter Begleitung eines fachkundigen Volljuristen. Auf diese Weise werden ihnen die realen Probleme unserer Gesellschaft nahegebracht, was sie für die späteren immens wichtigen Mandantengespräche schult.

Dabei geht es nicht darum, dass der Student den Ratsuchenden in allen rechtlichen Fragen bis in alle Details berät, sondern darum, dass der Student mit dem Mandanten ins Gespräch kommt, um durch gezielte Fragen auf das eigentliche Problem zu stoßen. Ob der Student das Problem dann tatsächlich lösen kann, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab – ggf. muss bei Spezialfragen der Anwalt die Beratung übernehmen oder den Studenten auf die einschlägige Vorschrift hinweisen.

Nachdem nun für uns klar war, dass das Projekt in Osnabrück verwirklicht werden soll und die Zielsetzungen definiert waren, ging es an die praktische Umsetzung, die ungefähr im August 2014 begann. Als geeignete Räumlichkeit stellten sich schnell die der Diakonie Osnabrück in der Lohstraße heraus. Dort existiert ein Wartebereich für die Ratsuchenden und in einem gesonderten Raum kann die vertrauliche Beratung durchgeführt werden.

Nun ging es darum Rechtsbeistände zu finden. Die Suche geeigneter Anwälte begann bei Google, und konzentrierte sich zunächst auf Fachanwälte für Sozialrecht, die uns besonders geeignet schienen. Insgesamt hatten wir uns eine größere Resonanz erhofft: Von grob geschätzt 50 angeschriebenen Anwälten, meldeten sich nur eine Handvoll zurück und verweigerten jegliche Beteiligung an dem Projekt. Erfreulicherweise fanden sich zwischen all den ablehnenden Schreiben auch zwei positive Rückmeldungen. Einem der Anwälte genügte bereits ein ausführliches Telefonat, um uns seine Unterstützung zuzusichern. Ein anderer Anwalt traf sich mit uns persönlich, um Detailfragen klären zu können. Auch dieser Anwalt stimmte einer Zusammenarbeit zu. Mit diesen beiden Anwälten konnte das Projekt im Juli 2015 in Osnabrück starten.

Vor dem geplanten ersten Beratungstermin Anfang Juli 2015 musste natürlich Werbung für das Projekt gemacht werden: So wurde ungefähr zwei Monate vor dem Termin der ersten Beratung durch Mundpropaganda sowie der Fertigung und Verteilung von Flyern und Plakaten auf das Projekt aufmerksam gemacht. Anfang Juni 2015 gab es dann eine Info-Veranstaltung für die Studierenden, um diesen das Projekt, dessen Verlauf und Zielsetzung sowie die wichtigsten Hinweise auf Prozesskostenhilfe und Beratungskostenhilfe vorzustellen. Daraufhin konnten die Beratungstermine bis Mai 2016 an Studierende vergeben werden – eine Resonanz, die uns mehr als glücklich macht und den bisher unerfüllten Wunsch der Studierenden zeigt, schon im Studium rechtsberatend tätig zu werden.

Anfang Juli trafen sich also ein begleitender Anwalt, ein Student und ein Projektverantwortlicher vor den Räumen der Diakonie Osnabrück. Dort erfreute es uns schon, dass die Werbung anscheinend seine Wirkung erzielt hatte und (bisher) 7 Personen den Warteraum füllen. Bevor die Beratung aber startete, gab es ein kurzes Briefing für den Studierenden (u.a.: „Hier finden sich die Beratungs- und Prozesskostenhilfeanträge“, „Du kannst jederzeit den PC nutzen, um etwas nachzuschlagen“ und „Niemand verlangt und kann von sich behaupten, dass er alles weiß. Dann muss zunächst recherchiert werden.“). Daraufhin konnte der erste Ratsuchende in den Raum hineingebeten werden.

Erfreulicherweise konnten bis Juli 2016 ungefähr 80 Ratsuchende von ca. 20 Studierenden beraten werden. Die Bandbreite der behandelten Themen reicht von mietrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu Fragen im Sozial-/Verwaltungsrecht. Die meisten teilnehmenden Studierenden erklärten sich sofort zu einer weiteren Teilnahme bereit.

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