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Schema: Mord, § 211 StGB (Teilnahme)

Schema: Mord, § 211 StGB (Teilnahme)

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Die Teilnahme am Mord findet besondere Aufmerksamkeit, wenn der Teilnehmer ein anderes oder keines der Mordmerkmale des Haupttäter erfüllt hat. Dazu schauen wir uns folgendes Aufbauschemata an: Schema: Mord, § 211 StGB (Teilnahme) im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat Teilnahmehandlung (Anstiftung, Beihilfe) Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. Haupttat Vorsatz bzgl. subjektiver Mordmerkmale Tatbestandsverschiebung Rechtswidrigkeit Schuld (mehr …)
Schema: Mord, § 211 StGB

Schema: Mord, § 211 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Schema: Mord, § 211 StGB im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung und Taterfolg  Kausalität Objektive Zurechnung Mordmerkmal(e) aus 2. Gruppe (Begehungsweise) Heimtückisch (formale Definition, restriktive Auslegung!!!) Arglos- und Wehrlosigkeit Grausam Mit gemeingefährlichen Mitteln Subjektiver Tatbestand Vorsatz  Mordmerkmal(e) aus 1. Gruppe (Beweggrund) Mordlust Befriedigung des Sextriebs Habgier Sonstigen niedrigen Beweggründen Mordmerkmal(e) aus 3. Gruppe (Zweck) Ermöglichung einer Straftat Verdeckung einer Straftat Intervall zwischen Vortat und Mord Bzgl. des Todes: Verdeckungsabsicht und dolus eventualis Verdeckungsmord durch Unterlassen Rechtswi...