
Schema: Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
Schuldverhältnis
Geschäftsgrundlage
Umstand, § 313 Abs. 1 BGB
Reales Element
Hypothetisches Element
Normatives Element
Schwerwiegende Veränderung der Umstände gem. § 313 Abs. 1 BGB, oder Vorstellungen darüber stellen sich als falsch heraus gem. § 313 Abs. 2 BGB
Unzumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag
Rechtsfolgen
Vertragsanpassung
Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, § 313 Abs. 3 BGB
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