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Schlagwort: 5-merkmale-verwaltungsakt

Vollstreckungsverfahren (gestreckt + gekürzt, Bund)

Vollstreckungsverfahren (gestreckt + gekürzt, Bund)

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht AT
A. Ermächtigungsgrundlage Z.B. § 12 VwVG i.V.m. mit den Vorschriften des UZwG (bei Vollstreckung durch die Bundespolizei, § 1 BPolG, Sartorius Nr. 200). B. Formelle Rechtmäßigkeit Zuständigkeit, § 7 VwVG[1] die Vollzugsbehörde (z.B. die Bundespolizei gem. § 57 BPolG) Vollzugshilfe (o.a. Vollstreckungshilfe, Unterfall von Amtshilfe, § 4 VwVfG) Z.B. §§ 9 ff. BPolG.[2] Verfahren Wenn VA (Androhung, Festsetzung), dann Verfahrensregelungen des VwVfG beachten. Bzgl. der Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG kann nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG abgesehen werden. Form Schriftformerfordernis bei Androhung (§ 13 Abs. 1 S. 1 VwVG), Ausnahme bei Sofortvollzug) C. Materielle Rechtmäßigkeit I. Gestrecktes Verfahren (gekürztes Verfahren bzw. So...
Die Merkmale eines Verwaltungsaktes

Die Merkmale eines Verwaltungsaktes

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt ist in § 35 Satz 1 VwVfG legaldefiniert als eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Dieser Artikel möchte Euch die einzelnen Merkmale eines Verwaltungsaktes näher bringen. Hier erst mal eine kurze Übersicht. Schema: die Merkmale eines Verwaltungsaktes im Überblick: Hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung (mehr …)