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Schlagwort: allgemeines-verwaltungsrecht-schemata-zulssigkeit

Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Öffentliches Recht, Verwaltungsprozessrecht
Am Anfang jeder (verwaltungsrechtlichen) Klage ist zunächst zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht für diesen Rechtsstreit überhaupt zuständig ist. Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 VwGO eröffnet, wenn er ausdrücklich eröffnet wurde oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art vorliegt und die Streitigkeit nicht einem anderen Gericht zugewiesen ist. Beachte: Geklärt wird dabei jedoch "nur" die Frage, ob die Streitigkeit vor ein Verwaltungsgericht gehört - die örtliche und instantielle Zuständigkeit ist dadurch noch nicht geklärt! (mehr …)