
Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen
Je tiefer man sich im Jurastudium befindet, desto mehr Anspruchsgrundlagen lernt man über die verschiedenen Teile des BGB kennen. Damit nicht jeder kreuz und quer prüft (und um sich viel Arbeit zu ersparen) gibt es eine Reihenfolge, die eingehalten werden muss. Diese schaut so aus:
Vertraglich
Quasi-Vertraglich
Sachenrechtlich (auch dinglich)
Deliktisch
Bereicherungsrechtlich
Die Reihenfolge kann man sich auch wunderbar mit einer kleinen Eselsbrücke merken: "Viel quatsch schreibt der Bearbeiter".
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