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Schlagwort: BGB At schemas

Anfechtung

Anfechtung

BGB AT, Zivilrecht
Die Anfechtung ist für die Beseitigung eines Rechtszustandes zu verwenden. Bei wirksamer Anfechtung wird das Rechtsgeschäft, dass auf der fehlerhaften Willenserklärung beruhte, als von Anfang an nichtig angesehen, sog. ex-Tunc Wirkung. Die Anfechtung besteht aus fünf Prüfungspunkte: Anfechtungserklärung Anfechtungsgrund Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Eigenschaftsirrtum Falsche Übermittlung Täuschung und Drohung Anfechtungsfrist Anfechtungsgegner Ergebnis (Rechtsfolge) (mehr …)