
Anfechtung
Die Anfechtung ist für die Beseitigung eines Rechtszustandes zu verwenden. Bei wirksamer Anfechtung wird das Rechtsgeschäft, dass auf der fehlerhaften Willenserklärung beruhte, als von Anfang an nichtig angesehen, sog. ex-Tunc Wirkung.
Die Anfechtung besteht aus fünf Prüfungspunkte:
Anfechtungserklärung
Anfechtungsgrund
Inhaltsirrtum
Erklärungsirrtum
Eigenschaftsirrtum
Falsche Übermittlung
Täuschung und Drohung
Anfechtungsfrist
Anfechtungsgegner
Ergebnis (Rechtsfolge)
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