Folge uns auf Facebook & Instagram

Schlagwort: condictio-ob-rem-schema

Zweckverfehlung

Zweckverfehlung

Schuldrecht BT: gesetzl. SV, Zivilrecht
Eine weitere Sonderform der Leistungskondiktion ist die sog. condictio ob rem, gem. § 812 ABs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB. Hintergrund der Sonderform besteht darin, dass ein verfolgter Zweck durch die Leistung nicht eingetreten ist. "Wer durch die Leistung eines anderen [...] ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn [...] der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt." (mehr …)