
Schema: Allgemeine Leistungskondiktion (condictio indebiti)
Ergänzend zu diesem Beitrag über die allgemeine Leistungskondiktion, condictio indebiti, gem. § 812 Abs. 1 Satz, 1. Alt. BGB, geht dieser Beitrag etwas tiefer an die Materie heran. Nichtsdestotrotz lohnt es beide Beiträge in Betracht zu ziehen. Schauen wir uns den Aufbau und dann die Details an:
Schema: Allgemeine Leistungskondiktion (condictio indebiti), § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB, im Überblick:
"Wer durch die Leistung eines anderen [...] etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."
1) Etwas
2) Leistung
3) Ohne rechtlichen Grund
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