
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
Objektiver Tatbestand
Tathandlung
Einen anderen falsch verdächtigen oder
Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB
Tauglicher Adressat der Verdächtigung
Behörde (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB)
Amtsträger, der zur Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend)
Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung
(Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen?
Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen
Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip)
Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!)
Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten
herbei...