
Prinzipale Normenkontrolle vs Inzidente Normenkontrolle
Prinzipale Normenkontrolle: Eine „prinzipale Normenkontrolle“ ist ein Verfahren, welches eine Norm zum unmittelbaren Verfahrensgegenstand hat und auf dessen Verwerfung gerichtet ist.1 D.h. die Gültigkeit einer Norm wird unmittelbar vom Gericht überprüft.
Inzidente Normenkontrolle: „Inzidente Normenkontrollen“ sind Verfahren, die an sich keine Norm zum unmittelbaren Gegenstand haben, aber auf eine Norm gestützt sind, auf deren Gültigkeit es also ankommt und die deshalb „inzident“, d.h. als Vorfrage der Rechtmäßigkeit des Einzelaktes, geprüft wird.2
Eine prinzipale Normenkontrolle kann nur durch die Normenkontrolle gem. § 47 VwGO erreicht werden.3 Inzidente Normenkontrollverfahren können mittels anderen Rechtsmitteln erreicht werden:
1) Allgemeine Feststellungsklage4
Der Kläger kann eine...