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Ausschlussgrund: § 814 BGB

Ausschlussgrund: § 814 BGB

Bereicherungsrecht, Zivilrecht
Als Ausschlussgrund für die allgemeine Leistungskondiction, condictio indebiti, nach § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB und für § 813 Abs. 1 BGB ist § 814 (Kenntnis der Nichtschuld) BGB maßgeblich. 1) Ausschluss nach § 814, 1. Alt. BGB: "Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war [...]" Vorausgesetzt für die Entfaltung von § 814, 1. Alt. BGB ist die positive Kenntnis über die Nichtschuld. D.h. der Leistende wusste von dem Nichtbestehen des Schuldverhältnisses bzw. der nicht existierenden Verpflichtung, leistet aber trotzdem. Der Maßstab der positiven Kenntnis ist sehr hoch, sodass das Kennen der Umstände, aus der sich vermutlich oder vermeintlich eine Nichtsc...
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB, im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Beteiligung an einer Schlägerei Von mehreren verübter Angriff Subjektiver Tatbestand Dolus eventualis ausreichend Objektive Bedingung der Strafbarkeit Folge (objektiver Tatbestand) Tod Schwere Körperverletzung Rechtswidrigkeit § 231 II StGB (lesen!) Schuld (mehr …)
Schema: Mord, § 211 StGB

Schema: Mord, § 211 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Schema: Mord, § 211 StGB im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung und Taterfolg  Kausalität Objektive Zurechnung Mordmerkmal(e) aus 2. Gruppe (Begehungsweise) Heimtückisch (formale Definition, restriktive Auslegung!!!) Arglos- und Wehrlosigkeit Grausam Mit gemeingefährlichen Mitteln Subjektiver Tatbestand Vorsatz  Mordmerkmal(e) aus 1. Gruppe (Beweggrund) Mordlust Befriedigung des Sextriebs Habgier Sonstigen niedrigen Beweggründen Mordmerkmal(e) aus 3. Gruppe (Zweck) Ermöglichung einer Straftat Verdeckung einer Straftat Intervall zwischen Vortat und Mord Bzgl. des Todes: Verdeckungsabsicht und dolus eventualis Verdeckungsmord durch Unterlassen Rechtswi...

Europa-Universität Viadrina Frankfurt an der Oder

Juristische Fakultäten
Anschrift: Europa-Universität Viadrina Juristische Fakultät Große Scharrnstraße 59 15230 Frankfurt (Oder) Schwerpunktbereiche: 1. Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht in der Praxis 2. Strafrecht 3. Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 4. Staat und Verwaltung 5. Europarecht 6. Polnisches Recht 7. Medienrecht 8. Europäisches und Internationales Privatrecht 9. Völkerrecht 10. Arbeit und Soziales - Ver­si­che­run­gen Website der Fakultät Website der Fachschaft Weitere Infos

Ludwig-Maximilians-Universität München

Juristische Fakultäten
Anschrift: Ludwig-Maximilians-Universität München Juristische Fakultät Professor-Huber-Platz 2 80539 München Schwerpunktbereiche: Grundlagen der Rechtswissenschaften Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht Unternehmensrecht: Gesellschafts-/ Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Strafrecht Internationales, Europäisches und Ausländisches Privat- und Verfahrensrecht Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht Europäisches und Internationales Öffentliches Recht Website der Fakultät Website der Fachschaft Weitere Infos zum Studiengang