
Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (BVerfG; Zulässigkeit)
Es gibt jeweils eine Kommunalverfassungsbeschwerde auf Landesebene (Art. 75 Nr. 4 LV NRW i.V.m. § 52 VerfGHG) und schließlich auch eine auf grundgesetzlicher Art (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG). Im folgenden beschäftigt sich dieser Beitrag über die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf grundgesetzlicher Ebene. In einem weiteren Beitrag wird die Begründetheit besprochen. Schließlich wird in einem weiteren Beitrag näher auf die Kommunalverfassungsbeschwerde auf Landesebene (NRW) eingegangen.
Schema: Kommunalverfassungsbeschwerde (BVerfG; Zulässigkeit) im Überblick:
Beschwerdefähigkeit
Beschwerdegegenstand
Beschwerdebefugnis
Rechtswegerschöpfung
Subsidiarität
Form und Frist
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