
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 VwGO (Zulässigkeit)
A. Sachentscheidungsvoraussetzungen bzw. Zulässigkeit
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
Aufdrängende Sonderzuweisung
Generalklausel, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Nichtverfassungsrechtlicher Art
Keine abdrängende Sonderzuweisung
Statthaftigkeit der allgemeinen Feststellungsklage, § 43 VwGO
Positive Feststellungsklage
Negative Feststellungsklage
Nichtigkeitsfeststellungsklage
Klagebefugnis, analog § 42 Abs. 2 VwGO ?
Klagegegner
Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61 ff. VwGO
Beteiligtenfähigkeit
Prozessfähigkeit
Feststellungsinteresse, besonderes Feststellungsinteresse und qualifiziertes Feststellungsinteresse
Feststellungsinteresse
Besonderes Feststellungsinteresse
Quali...