
Schema: Leistungskondiktion, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
Die Leistungskondiktion oder auch condictio indebiti (Latein) genannt, ist der erste Fall des § 812 BGB. Das genaue Zitat dieser Kondition ist § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Schema: Leistungskondiktion, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB im Überblick:
Etwas Erlangt
Durch Leistung
Ohne Rechtsgrund
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