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Schlagwort: Nebenpflichten

Selbstaufopferung im Straßenverkehr

Selbstaufopferung im Straßenverkehr

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Beispiel: A sieht Geisterfahrer B auf der A3 und weicht diesem aus, um eine Kollision zu vermeiden. Dadurch gerät sein (A) Auto außer Kontrolle und knallt gegen einen Baum. A verlangt von B Ersatz für seinen Schaden. Der Kfz-Halter wäre nur nicht haftbar, wenn er den Entlastungsbeweis gem. § 7 Abs. 2 StVG (höhere Gewalt) und gem. § 17 Abs. 3 StVG (unabwendbares Ereignis) führen kann. Ansonsten ist er für den entstandenen Schaden haftbar. Es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn der Kfz-Halter für seinen eigenen Schaden trotzdem aus GoA Ersatz bekommen würde. Haftet der Kfz-Halter nicht, weil er den Entlastungsbeweis führen kann, sieht die Rechtsprechung im Herumreißen des Steuers (tatsächliche Handlung) eine Geschäftsbesorgung.3 Ein objektiv-fremdes Geschäft liegt demnach a...
Handeln des Geschäftsführers aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Handeln des Geschäftsführers aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Beispiele: 1) Ein Schiff verliert seinen Anker auf dem Rhein. Die Wasserstraßenverwaltung findet und birgt ihn und verlangt beim Schiffseigner Ersatz der Kosten.1 2) Die öffentliche Feuerwehr löscht ein Feuer, dass durch einen Funkenflug einer Dampflokomotive der Bahn entstanden ist.2 Rspr.: Die Vorschriften der GoA sind nicht anwendbar, wenn öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsvorschriften vorliegen.5 Bei Anwendbarkeit der GoA wird ein auch-fremdes Geschäft angenommen und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.6 Lit.: Anwendbarkeit der Vorschriften der GoA wird verneint, da es an der Fremdheit des Geschäfts oder dem Fremdgeschäftsführungswillen mangelt.7 1 – BGH NJW 1969, 1205 (1206). 2 – BGHZ 40, 28. 3 – Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse – Deliktsrec...
Pflichtgebundener Geschäftsführer

Pflichtgebundener Geschäftsführer

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Beispiele: 1) A (Dritter) beauftragt den Abschleppdienst B (Geschäftsführer), um den falsch geparkten Kfz von C (Geschäftsherr) abzuschleppen. 2) Mieter M (Dritter) beauftragt Handwerker H (Geschäftsführer) mit der Reparatur in der Mietwohnung von Vermieter V (Geschäftsherr). BGH (früher): In solchen Fällen wurde ein auch-fremdes Geschäft angenommen und dementsprechend der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.2 BGH (aktuell): Anwendbarkeit der Vorschriften der GoA wird verneint, wegen Vorrang des Vertrages, wenn der mit dem Dritten geschlossene Vertrag die Rechte und Pflichten, und insbesondere die Vergütung, abschließend geregelt hat.3 Lit.: Anwendbarkeit der Vorschriften der GoA wird verneint, da es an der Fremdheit des Geschäfts oder dem Fremdgeschäftsführungswillen m...
Systematik der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Systematik der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Unechte GoA Kein Fremdgeschäftsführungswille, sondern Eigengeschäftsführungswille! Irrtümliche GoA: Geschäftsführer hält das Geschäft für ein eigenes: es fehlt das Fremdgeschäftsführungsbewusstsein Unerlaubte (oder angemaßte) GoA: Geschäftsführer weiß, dass es sich um ein fremdes Geschäft handelt, will es aber als sein eigenes für sich führen: es fehlt der finale Fremdgeschäftsführungswille * Für vertiefende und detaillierte Erläuterungen empfehlenswert - Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse – Deliktsrecht, Schadensrecht, Bereicherungsrecht, GoA, 6. Auflage, 2014, §2, Rn. 6.