
Schema: Defensivnotstand, § 228 BGB
Notstandslage
Gefahr (von einer fremden Sache!)
Gegenwärtig
Notstandsfähiges Rechtsgut
Notstandshandlung
Zerstörung / Beschädigung (der gefahrsetzenden Sache)
Erforderlichkeit
Verhältnismäßigkeit
Subjektives Rechtfertigungselement
Gefahrabwendungswille
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