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Schlagwort: nutzungsersatz-schema

Nutzungsersatzanspruch gegen den deliktischen Besitzer, §§ 992, 823 ff., 249 BGB

Nutzungsersatzanspruch gegen den deliktischen Besitzer, §§ 992, 823 ff., 249 BGB

EBV, Zivilrecht
B klaut von A dessen Auto. B fährt damit 100km. Anspruch A gegen B auf Nutzungersatz (NE). Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine doppelte Prüfung: Zuerst müssen die Voraussetzungen des § 992 BGB vorliegen. Sodann werden die Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB geprüft. Letzteres wird in einem gesonderten Beitrag erörtert. A. § 992 BGB Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch verbotene Eigenmacht, § 992, 1. Alt. BGB "Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich", § 858 Abs. 1 BGB. Nach h.M. muss dies schuldhaft erfolgt sein, siehe Absatz unten. Erlangung unrechtmäßigen Besitzes durch eine Straftat, § 992, 2. Alt. BGB Di...