
Schema: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Schema: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tötungshandlung & Tötungserfolg
(P) Aktive/ indirekte / passive Sterbehilfe (Euthanasie)
Kausalität
Objektive Zurechnung
(P) Erforderliche Rettungsmaßnahmen nicht eingeleitet (unterlassen)
(P) Selbstmord: eigenverantwortliche Selbstgefährdung
Ernstliches Verlangen
Einwilligungsmaßstab
Zur Tötung bestimmt
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
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