
Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB
Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
Objektiver Tatbestand
Körperliche Misshandlung
Kausal und objektiv zurechenbar
Gesundheitsschädigung
Kausal und objektiv zurechenbar
Subjektiver Tatbestand
Dolus eventualis ausreichend
Eintritt der qualifizierenden Folge
Nr. 1: Verlust des Sehvermögens (auf einem oder beiden Augen), Gehörs (beide Ohren!), Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsmöglichkeit
Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes
Nr. 3: Erhebliche und dauerhafte Entstelllung oder Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung
Kausalit...