
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB, im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Beteiligung an einer Schlägerei
Von mehreren verübter Angriff
Subjektiver Tatbestand
Dolus eventualis ausreichend
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Folge (objektiver Tatbestand)
Tod
Schwere Körperverletzung
Rechtswidrigkeit
§ 231 II StGB (lesen!)
Schuld
(mehr …)