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Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB, im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Beteiligung an einer Schlägerei Von mehreren verübter Angriff Subjektiver Tatbestand Dolus eventualis ausreichend Objektive Bedingung der Strafbarkeit Folge (objektiver Tatbestand) Tod Schwere Körperverletzung Rechtswidrigkeit § 231 II StGB (lesen!) Schuld (mehr …)