
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Eine rechtfertigende Pflichtenkollision liegt vor, wenn die zu handelnde Person sich in einer Lage befindet, bei der sie eine Pflichtverletzung begeht, wie auch immer sie sich entscheidet. Also sollten zwei Handlungspflichten aufeinander treffen, die Person sich allerdings nur für eine der beiden entscheiden kann, so ist eine Pflichtenkollision gegeben.
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