
Strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff
Der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff1 spielt zum einen eine große Rolle bei § 113 Abs. 3 StGB, wo es dabei um di Rechtmäßigkeit eines Handeln eines Vollstreckungsbeamten geht. Zusätzlich spielt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff auch eine wesentliche Handlung bei der Notwehr gem. § 32 Abs. 2 StGB. Ist das Handeln rechtmäßig, liegt kein (gegenwärtiger), rechtswidriger Angriff vor und somit keine Notwehrlage.
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