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Schlagwort: Rechtspflegedelikte

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Objektiver Tatbestand (Uneidliche) Aussage als Zeuge / Sachverständiger vor Gericht / oder anderen zuständigen Stelle (Str.) "Falsch" (Eselsbrücke: www) h.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit m.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wissen m.M.: Pflichttheorie: Hätte der Zeuge bei gehöriger Anstrengung seines Erinnerungsvermögens zur richtigen Aussage gelangen können? Subjektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Rechtsfolgeregel Aussagenotstand, § 157 StGB (iVm. § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB: Angehörige; beachte: Schwägerschaft endet nicht durch Scheidung, § 1590 Abs. 2 BGB) Tätige Reue, § 158 StGB Qualifikation § 154 StGB (Meineid)
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Objektiver Tatbestand Tathandlung Einen anderen falsch verdächtigen oder Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB Tauglicher Adressat der Verdächtigung Behörde (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB) Amtsträger, der zur Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist  Subjektiver Tatbestand Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend) Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen? Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip) Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!) Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten herbei...