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Schlagwort: Rechtsreferendariat

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilprozessrecht
Ergeht ein Urteil, so ist zu beachten, dass aus dem Urteil sowohl der Kläger als auch der Beklagte gegeneinander vollstrecken kann. So z.B. im Fall des § 92 Abs. 1 Alt. 2 ZPO (verhältnismäßige Teilung). Dementsprechend ist bei der vorläufigen Vollstreckung zwingend zu beachten, dass Vollstreckungsansprüche beider Parteien zu prüfen sind. (mehr …)