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Schlagwort: retterflle-goa

Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB

Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Grundtatbestand Geschäftsbesorgung Fremdheit des Geschäfts Fremdgeschäftsführungswille Ohne Auftrag Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB Geschäftsführung entspricht Interesse und Willen des Geschäftsherrn Rechtsfolge Anspruch auf Aufwendungsersatz Sonderprobleme Liegen die Voraussetzungen des Grundtatbestandes einer GoA vor, so kommen bei den Ansprüchen des Geschäftsherrn und des Geschäftsführers ggf. noch weitere Tatbestandsmerkmale voraus.1 I. Grundtatbestand Siehe ausführlichen Beitrag dazu hier. II. Aufwendungsersatz bei berechtigter GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB Merkmal der berechtigten GoA gem. § 683 S. 1 BGB ist, dass die Geschäftsführung dem Interesse und dem Willen des Geschäftsherrn entspr...