
Schema: Rechtfertigende Einwilligung
Rechtlich zulässig
Verfügungsberechtigung
Einwilligungsfähigkeit
Keine wesentlichen Willensmängel
Bei Körpverletzung: kein Verstoß gegen die guten Sitten, § 228 StGB
Einwilligung vor der Tat ausdrücklich oder konkludent erklärt
Täter handelt in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement)
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