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Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB

Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Schema: Schwere Körperverletzung, § 226 I StGB, im Überblick: Tatbestand Objektiver Tatbestand Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB Objektiver Tatbestand Körperliche Misshandlung Kausal und objektiv zurechenbar Gesundheitsschädigung Kausal und objektiv zurechenbar Subjektiver Tatbestand Dolus eventualis ausreichend Eintritt der qualifizierenden Folge Nr. 1: Verlust des Sehvermögens (auf einem oder beiden Augen), Gehörs (beide Ohren!), Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsmöglichkeit Nr. 2: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes Nr. 3: Erhebliche und dauerhafte Entstelllung oder Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung Kausalit...