Manche von uns haben Probleme mit der Berechnung des geminderten Kaufpreises bei Vorliegen eines Mangels. Dieser Beitrag soll dir Klarheit verschaffen und die Angst vor einer klitzekleinen mathematischen Aufgabe nehmen.
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Am Anfang jeder (verwaltungsrechtlichen) Klage ist zunächst zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht für diesen Rechtsstreit überhaupt zuständig ist.
Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 VwGO eröffnet, wenn er ausdrücklich eröffnet wurde oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art vorliegt und die Streitigkeit nicht einem anderen Gericht zugewiesen ist.
Beachte: Geklärt wird dabei jedoch "nur" die Frage, ob die Streitigkeit vor ein Verwaltungsgericht gehört - die örtliche und instantielle Zuständigkeit ist dadurch noch nicht geklärt!
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In diesem Artikel soll es um die systematische Prüfung der Begründetheit einer Anfechtungsklage gehen.
Die Begründetheit der Anfechtungsklage im Überblick:
Ermächtigungs- und Rechtsgrundlage des Verwaltungsaktes
Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
Zuständigkeit
Verfahren
Form
Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
Verletzung des Klägers in eigenen Rechten
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Schema: Mord, § 211 StGB im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tathandlung und Taterfolg
Kausalität
Objektive Zurechnung
Mordmerkmal(e) aus 2. Gruppe (Begehungsweise)
Heimtückisch (formale Definition, restriktive Auslegung!!!)
Arglos- und Wehrlosigkeit
Grausam
Mit gemeingefährlichen Mitteln
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Mordmerkmal(e) aus 1. Gruppe (Beweggrund)
Mordlust
Befriedigung des Sextriebs
Habgier
Sonstigen niedrigen Beweggründen
Mordmerkmal(e) aus 3. Gruppe (Zweck)
Ermöglichung einer Straftat
Verdeckung einer Straftat
Intervall zwischen Vortat und Mord
Bzgl. des Todes: Verdeckungsabsicht und dolus eventualis
Verdeckungsmord durch Unterlassen
Rechtswi...
Schema: Zulässigkeit einer Anfechtungsklage im Überblick:
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Aufdrängende Sonderzuweisung (§ 54 BeamtStG, § 126 I BRRG)
§ 40 I 1 VwGO (Generalklausel)
Liegt hier eine ÖffR Streitigkeit vor?
Nicht verfassungsrechtlicher Art
Es dürfen keine verfassungsrechtlichen Organe an dem Streit beteiligt sein.
Abdrängende Sonderzuweisung § 40 II VwGO
2. Statthafte Klageart (richtet sich nach Klagebegehren gem. § 88 VwGO)
Anfechtungsklage, § 42 I Var. 1 VwGO (Aufhebung eines Verwaltungsaktes)
Dazu muss ein Verwaltungsakt gem. § 35 Satz 1 VwVfG vorliegen.
3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO
4. Vorverfahren (auch Widerspruchsverfahren), § 68 VwGO
5. Klagegegner, § 78 I Nr. 1 VwGO
6. Beteiligten- und Prozessfähigkeit (...