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Schlagwort: Schuldrecht AT

Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Aufrechnungserklärung, § 388 BGB Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung Kraft Gesetzes Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB (mehr …)
Gestörte Gesamtschuld

Gestörte Gesamtschuld

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Vorliegen einer Gesamtschuld gem. § 421 BGB Kraft Gesetz Haftungsprivilegierung eines Schuldners, z.B. §§ 690, 277 BGB (Unentgeltliche Verwahrung) §§ 708, 277 BGB (Haftung eines Gesellschafters im Innenverhältnis) §§ 1359, 277 BGB (Haftung innerhalb des ehelichen Verhältnisses) §§ 1664 Abs. 1, 277 BGB (Haftung der Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge ggü. dem Kind) §§ 2131, 277 BGB (Haftung des Vorerben in Ansehung der Verwaltung) § 104 Abs. 1 SGB VII0 § 105 Abs. 1 SGB VII § 106 Abs. 3 SGB VII § 86 Abs. 3 VVG Weitere gesetzlich geregelte Haftungsbeschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: § 300 BGB (Schuldner bei Annahmeverzug, §§ 293 ff. BGB) § 521 BGB (Schenker) § 599 BGB (Verleiher) § 680 BGB (Geschäftsf...
Streckenwärterfall

Streckenwärterfall

Casebook
Streckenwärter S ist zuständig für eine Weiche im Schienenverkehr. Diese ist 1,5km von ihm entfernt. Auf der linken Seite der Weiche stehen vier Kollegen von ihm, die dort irgendwelche Arbeiten erledigen. Obwohl laut Plan kein Zug über diesen konkreten Schienenverkehr fahren soll, rast plötzlich ein ICE mit voller Geschwindigkeit durch. Der ICE ist voll besetzt mit Fahrgästen. S merkt, dass er es nicht mehr schafft, seine Kollegen zu benachrichtigen. Für sie würde eine Kollision der Tod bedeuten. S weiß aber auch, dass durch eine Weichenstellung der ICE entgleisen würde und somit alle Insassen sterben würden. (mehr …)
Schema: AGB-Kontrolle

Schema: AGB-Kontrolle

Schuldrecht AT, Zivilrecht
Vorliegen einer AGB § 305 I BGB Vertragsbedingung Vorformulierung Für eine Vielzahl von Fällen Stellen Keine Individualvereinbarung Wirksame Einbeziehung  § 305 II, III BGB Hinweis des Verwenders § 305 II Nr. 1 BGB  Möglichkeit der Kenntnisnahme § 305 II Nr. 2 BGB  Einverständnis der Vertragspartei § 305 a.E. BGB Keine Überraschungsklausel § 305c BGB Keine Vorrangige zu berücksichtigende Individualabrede § 305b BGB Inhaltskontrolle Keine Ausnahme von der Inhaltskontrolle  § 307 III 1 BGB  wenn (+), dann Transparenzkontrolle § 307 III 2, I 1 BGB  Spezialklauselverbote § 309 BGB § 308 BGB Beachte: § 310 I BGB  Generalklausel § 307 II BGB § 307 I BGB Rechtsfolge bei Nichtigkeit ...