
Quasinegatorischer Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 1004 Abs. 1 BGB analog
Beseitigungsanspruch, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB (analog
Tatbestand
Verletzung eines von §§ 823 ff. BGB geschützten Rechts oder Rechtsgut
Fortdauernde Beeinträchtigung
Rechtswidrigkeit
Kein Ausschluss
Anspruchsgegner ist Störer
Unmittelbarer Handlungsstörer
Mittelbarer Handlungsstörer
Zustandsstörer
Rechtsfolge
Beseitigung der fortdauernden Beeinträchtigung
Unterlassungsanspruch, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (analog)
Tatbestand
Zusätzlich zu den Voraussetzungen des Beseitigungsanspruchs:
a. Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr
Rechtsfolge
Unterlassen der bevorstehenden Beeinträchtigung
I. § 1004 BGB analog – quasinegatorischer Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Hintergrund
Der Eigen