
Betrug, § 263 StGB
Schema: Betrug, § 263 StGB im Überblick:
Objektiver Tatbestand
Täuschungshandlung
Hervorrufen eines Irrtums
Vermögensverfügung
Vermögensschaden
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Bereicherungsabsicht
Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
Vorsatz bzgl. der objektiven Rechtswidrigkeit
Stoffgleichheit
Rechtswidrigkeit
Keine Besonderheiten. Es wird auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen.
Schuld
Qualifikation (besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3 StGB)
Strafantrag, § 263 Abs. 4 i.V.m. §§ 247, 248a StGB
Schema: Betrug, § 263 StGB im Detail:
Objektiver Tatbestand
Täuschungshandlung
"Täuschung über Tatsachen" (vs. Werturteile / zukünftige Ereignisse)
Innere und äußer...