
Schema: Mord, § 211 StGB
Schema: Mord, § 211 StGB im Überblick:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tathandlung und Taterfolg
Kausalität
Objektive Zurechnung
Mordmerkmal(e) aus 2. Gruppe (Begehungsweise)
Heimtückisch (formale Definition, restriktive Auslegung!!!)
Arglos- und Wehrlosigkeit
Grausam
Mit gemeingefährlichen Mitteln
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Mordmerkmal(e) aus 1. Gruppe (Beweggrund)
Mordlust
Befriedigung des Sextriebs
Habgier
Sonstigen niedrigen Beweggründen
Mordmerkmal(e) aus 3. Gruppe (Zweck)
Ermöglichung einer Straftat
Verdeckung einer Straftat
Intervall zwischen Vortat und Mord
Bzgl. des Todes: Verdeckungsabsicht und dolus eventualis
Verdeckungsmord durch Unterlassen
Rechtswi...