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Schlagwort: Strafrecht

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Objektiver Tatbestand (Uneidliche) Aussage als Zeuge / Sachverständiger vor Gericht / oder anderen zuständigen Stelle (Str.) "Falsch" (Eselsbrücke: www) h.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit m.M.: Widerspruch zwischen Wort und Wissen m.M.: Pflichttheorie: Hätte der Zeuge bei gehöriger Anstrengung seines Erinnerungsvermögens zur richtigen Aussage gelangen können? Subjektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Rechtsfolgeregel Aussagenotstand, § 157 StGB (iVm. § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB: Angehörige; beachte: Schwägerschaft endet nicht durch Scheidung, § 1590 Abs. 2 BGB) Tätige Reue, § 158 StGB Qualifikation § 154 StGB (Meineid)
Strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff

Strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff

Strafrecht, Strafrecht BT: Nichtvermögensdelikte
Der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff1 spielt zum einen eine große Rolle bei § 113 Abs. 3 StGB, wo es dabei um di Rechtmäßigkeit eines Handeln eines Vollstreckungsbeamten geht. Zusätzlich spielt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff auch eine wesentliche Handlung bei der Notwehr gem. § 32 Abs. 2 StGB. Ist das Handeln rechtmäßig, liegt kein (gegenwärtiger), rechtswidriger Angriff vor und somit keine Notwehrlage. (mehr …)