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Schlagwort: tatverdchtige-zeuge

Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Produkthaftung im Deliktsrecht und Produkthaftungsgesetz

Deliktsrecht, Zivilrecht
Meistens hat der Verbraucher schlechte Karten, wenn er ein Produkt von einem Verkäufer kauft, welches vom Hersteller H hergestellt wurde und das Produkt mit einem Mangel behaftet ist, denn:[1] Er ist nicht in dem Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller miteinbezogen (mangels Gläubigerinteresse scheitert ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)[2] Die Drittschadensliquidation geht ebenfalls nicht durch, denn es fehlt an der atypischen Schadensverlagerung[3] Die Haftung nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) setzt Verschulden voraus, welches der Kläger beweisen muss. Dies wird häufig unmöglich für den Verbraucher sein, denn dieser hat keinen Einblick in den Herstellungsprozess[4] Außerdem scheitern Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, wenn dieser sein Verschulden ...
Haftung des Fahrzeughalters, § 7 StVG

Haftung des Fahrzeughalters, § 7 StVG

Deliktsrecht, Zivilrecht
Anspruchsinhaber: Verletzter (Aktivlegitimation) Anspruchsgegner: Halter eines Kfz (Passivlegitimation) Personen-/Sachschaden Bei dem Betrieb des Kfz Betrieb Verkehrstechnische Auffassung Maschinentechnische Auffassung Bei (Kausalität) Betriebsspezifische Gefahr Ausschluss der Haftung Höhere Gewalt, § 7 Abs. 2 StVG) Unabwendbares Ereignis, § 17 Abs. 3 StVG Schwarzfahrt, § 7 Abs. 3 StVG Sonstige Fälle, § 8 StVG Rechtsfolgen Schadensersatz gem. §§ 10 StVG Immaterieller Schadensersatz, §§ 253 Abs. 2 BGB i.V.m. 11 S. 2 StVG Mitverursachung und Mitverschulden (§ 9 StVG i.V.m. § 254 BGB (Anspruchssteller = Nicht Halter o. Führer) / § 17 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StVG (Anspruchssteller = Halter o. Führer) Verwirkung,...