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Schlagwort: verschulden-des-geschftsherrn

Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz bei Ausführungsverschulden, §§ 677, 280 BGB

Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz bei Ausführungsverschulden, §§ 677, 280 BGB

Geschäftsführung ohne Auftrag, Zivilrecht
Grundtatbestand Geschäftsbesorgung Fremdheit des Geschäfts Fremdgeschäftsführungswille Ohne Auftrag Zusätzlich zum Grundtatbestand Pflichtverletzung Verschulden Haftungsprivilegierung, § 680 BGB I. Grundtatbestand Siehe ausführlichen Beitrag dazu hier. II. Zusätzlich zum Grundtatbestand 1. Pflichtverletzung Der Geschäftsführer begeht eine Pflichtverletzung, wenn er bei der Ausführung der GoA interessenswidrig mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn handelt.1 2. Verschulden Der Geschäftsführer muss schuldhaft interessenwidrig mit Rücksicht auf den wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn gehandelt haben.2 Es gelten die allgemeinen Regeln gem. §§ 276 ff. BGB.3 a. Haftungsprivilegi...