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Schlagwort: verwaltungsakt-beamte

Der Verwaltungsakt im Beamtenverhältnis

Der Verwaltungsakt im Beamtenverhältnis

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht BT
Im Beamtenverhältnis ist meist das Problem bei der Qualität des Verwaltungsaktes die Außenwirkung. Dabei muss erörtert werden, ob Außenwirkung vorliegt oder es sich dabei um eine verwaltungsinterne Regelung handelt. Dazu wird wie folgt unterschieden: Außenwirkung liegt vor, und demnach ein Verwaltungsakt, wenn dadurch das Grundverhältnis betroffen ist. Außenwirkung liegt nicht vor, und demnach kein Verwaltungsakt, wenn lediglich das Betriebsverhältnis betroffen ist. Maßnahmen (nicht abschließend) Umsetzung Versetzung Abordnung Eine Umsetzung bezeichnet die Zuweisung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle innerhalb derselben Behörde. Sie entfaltet keine Außenwirkung und ist daher nicht mittels einer Anfechtungsklage angreifbar. Betroffen wird lediglich das Bet...