
Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Arten der Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
§ 3 VwZG: Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
Die Zustellung wird mittels Zustellungsurkunde "protokolliert", § 3 Abs. 2 VwZG i.V.m. § 182 ZPO.
§ 4 VwZG: Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Übergabe-Einschreiben
Zugangsfiktion gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VwZG (denke an § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG) mit Besonderheit "es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist."
Einschreiben mit Rückschein
Rückschein ist Nachweis der Zustellung, § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG
§ 5 VwZG: Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
Hier erhält der Empfänger gegen Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses das Dokument von dem behördlichen Zusteller (...