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Schlagwort: Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung

Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung, § 832 BGB

Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung, § 832 BGB

Deliktsrecht, Zivilrecht
Tatbestand Bestehen einer Aufsichtspflicht Gesetzliche Aufsichtspflichten Vertragliche Aufsichtspflichten Unerlaubte Handlung des Aufsichtsbedürftigten Exkulpation Rechtsfolge Haftung des Aufsichtspflichtigen Haftung der aufsichtsbedürftigten Person Wie bei § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe) handelt es sich bei § 832 BGB um eine Haftung wegen eigenes vermutetes Verschulden.[1] I. Tatbestand 1. Bestehen einer Aufsichtspflicht a. Gesetzliche Aufsichtspflichten Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber einem Minderjährigen, §§ 1626, 1631 Abs. 1 BGB Aufsichtspflicht eines Vormundes gegenüber einem Mündel, §§ 1800, 1793 BGB Aufsichtspflicht eines Betreuers gegenüber einem Betreuten, §§ 1896 ff. BGB b. Vertragliche Aufsichtspflicht...