
Widerlegbare Verschuldenshaftung: Aufsichtspflichtsverletzung, § 832 BGB
Tatbestand
Bestehen einer Aufsichtspflicht
Gesetzliche Aufsichtspflichten
Vertragliche Aufsichtspflichten
Unerlaubte Handlung des Aufsichtsbedürftigten
Exkulpation
Rechtsfolge
Haftung des Aufsichtspflichtigen
Haftung der aufsichtsbedürftigten Person
Wie bei § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe) handelt es sich bei § 832 BGB um eine Haftung wegen eigenes vermutetes Verschulden.[1]
I. Tatbestand
1. Bestehen einer Aufsichtspflicht
a. Gesetzliche Aufsichtspflichten
Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber einem Minderjährigen, §§ 1626, 1631 Abs. 1 BGB
Aufsichtspflicht eines Vormundes gegenüber einem Mündel, §§ 1800, 1793 BGB
Aufsichtspflicht eines Betreuers gegenüber einem Betreuten, §§ 1896 ff. BGB
b. Vertragliche Aufsichtspflicht...