
Problematik: Anwendbarkeit der GoA
I. Anwendbarkeit der GoA trotz öffentlich-rechtlicher Verpflichtung?
Beispiel: Die Feuerwehr F der Stadt S löscht einen Brand im Wald, der durch das Fortfliegen von Funken aus einer Lokomotive der Bundesbahn B verursacht wurde. Kann F von B Aufwendungsersatz für die Löscharbeiten ersetzt bekommen?
Rechtsprechung:
(+), wenn eine sog. "planwidrige Lücke" vorliegt, also die Frage nicht abschließend beantwortet wird, wer ein bestimmtes Geschäft vorzunehmen hat. Mangels abschließender Regelung geht die Rechtsprechung von einem objektiv auch-fremden Geschäft aus. Der Fremdgeschäftsführungswille wird, wie bei allen auch-fremden Geschäften, vermutet.1
Literatur:
Die Literatur hingegen verneint entweder die Fremdheit des Geschäfts oder/und den Fremdgeschäftsführungswille. Zudem wird vorgetr...