Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Arten der Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

  1. § 3 VwZG: Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
    1. Die Zustellung wird mittels Zustellungsurkunde „protokolliert“, § 3 Abs. 2 VwZG i.V.m. § 182 ZPO.
  2. § 4 VwZG: Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
    1. Übergabe-Einschreiben
      1. Zugangsfiktion gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VwZG (denke an § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG) mit Besonderheit „es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.“
    2. Einschreiben mit Rückschein
      1. Rückschein ist Nachweis der Zustellung, § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG
  3. § 5 VwZG: Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
    1. Hier erhält der Empfänger gegen Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses das Dokument von dem behördlichen Zusteller (z.B. durch Bediensteten).
  4. § 10 VwZG: Öffentliche Zustellung
    1. Ultima ratio, zulässig, wenn beispielsweise der Empfänger nicht ermittelt werden kann.

§ 74 VwGO und § 58 VwGO knüpfen beide an die „Bekanntgabe“ des Verwaltungsaktes an.[1] Die Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntgabe![2] Liegt eine solche nicht vor, können tatbestandlich §§ 74, 58 VwGO nicht vorliegen.[3] D.h. eine Klagefrist wird nicht in Gang gesetzt.[4] Jedoch kann eine Anfechtungs-/Verpflichtungsklage trotzdem unzulässig sein, wenn der Empfänger von dem Vorhaben der Behörde Kenntnis erlangt hat und eine gewisse Zeit vergangen ist: Rechtsgedanke aus § 58 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 242 BGB (Verwirkung, erfordert Zeit- und Umstandsmoment).[5]

Ein Zustellungsfehler ist unerheblich für die äußere Wirksamkeit, betrifft aber die Frist.[6] Liegt ein Fehler bei der Zustellung vor, fängt die Frist erst gar nicht an zu laufen. Der Fehler kann aber nach § 8 VwZG geheilt werden. Es wird auf dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme abgestellt![7]

Die Berechnung der Klagefrist erfolgt nach § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 222 ZPO i.V.m §§ 187 fff. BGB.


[1] Gersdorf, Verwaltungsprozessrecht, 5. Auflage, 2014, Rn. 43.
[2] Supra.
[3] Supra.
[4] Supra.
[5] Supra.
[6] Supra.
[7] Wortlaut § 8 VwZG.

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Van
Van

Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.